Die Vorfälligkeitsentschädigung – Was man darunter versteht und wie man sie umgehen kann

In vielen Fällen kann es sich lohnen einen Kredit aufzunehmen. Die wenigsten Menschen können es sich leisten große Investitionen wie beispielsweise eine Immobilie auf einen Schlag zu bezahlen. Entscheidet man sich allerdings dazu den Kredit vor dem Ende seiner Laufzeit zu kündigen, kann eine Vorfälligkeitsentschädigung fällig werden. Was sich dahinter verbirgt und in welchen Fällen sie umgangen werden kann, wird im Folgenden erklärt.

Vorfälligkeitsentschädigung: Entschädigungszahlung an den Kreditgeber

In vielen Fällen wird ein Darlehen bei einer Bank aufgenommen, um sich das eigene Haus oder eine eigene Wohnung finanzieren zu können. Je nachdem, unter welchen Bedingungen der Kredit abgeschlossen wurde, wird er in regelmäßigen Abständen unter Zuziehung von Zinsen abbezahlt. Hierfür wird meist eine minimale Laufzeit zwischen Kreditgeber und Kreditnehmer vereinbart.
Doch die Umstände des Kreditnehmers können sich in vielen Fällen unvorhergesehen ändern. Eventuell muss die erworbene Immobilie durch einen Umzug oder ähnliches wieder verkauft werden oder es hat sich durch eine Erbschaft ergeben, dass nun ein erheblicher Betrag zur Verfügung steht, mit dem man davor nicht gerechnet hatte. Führt dies dazu, dass der Kreditnehmer sich dazu entscheidet den Kredit vorzeitig abzubezahlen, entgehen dem Kreditgeber in einem solchen Fall erhebliche Gewinne durch die Zinsen, die über die Jahre hinweg fällig geworden wären. Um Banken und andere Kreditgeber gegen einen solchen Fall abzusichern, gibt es die Vorfälligkeitsentschädigung.

Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung

Die Vorfälligkeitsentschädigung errechnet sich aus verschiedenen Faktoren. Es kann vom Kreditgeber nicht irgendein Betrag als Entschädigungszahlung festgelegt werden, er muss dem entgangenen Gewinn entsprechen.
Dafür wird zunächst der Verlust aus den Zinseinnahmen errechnet, der sich aus der verkürzten Laufzeit ergibt. Davon müssen dann Faktoren wie Verwaltungskosten und ersparte Risikokosten, wie beispielsweise Zahlungsausfälle, abgezogen werden.

In diesen Fällen zahlt man keine Vorfälligkeitsentschädigung

Es existieren Ausnahmen, in welchen keine Vorfälligkeitsentschädigung gezahlt werden muss:
• Bei einem Darlehensvertrag, der bereits seit 10 Jahren läuft, kann mit einer Kündigungsfrist von 6 Monaten kostenfrei, vorzeitig gekündigt werden.
• Sollte die Bank den Vertrag vorzeitig auflösen, muss keine Vorfälligkeitsentschädigung bezahlt werden.
• Ist der Zinssatz variabel und orientiert sich am Markt, kann der Vertrag ohne Vorfälligkeitsentschädigung vorzeitig beendet werden.

Vorzeitig kündigen: Ja oder nein?

Niemand ist gerne etwas schuldig und so liegt es nahe, dass man, wenn man die Möglichkeit beispielsweise durch ein unerwartetes Erbe bekommen hat, dazu neigt einen Darlehensvertrag vorzeitig beenden zu wollen. Nichtsdestotrotz sollte man sich vorerst Gedanken machen, ob es günstiger ist die Vorfälligkeitsentschädigung zu entrichten, oder den Vertrag weiterlaufen zu lassen, um den neuen Reichtum während dieser Zeit auf andere Art und Weise anzulegen.