Todesfall in der Familie – Das gilt es zu organisieren

Ist ein Familienmitglied verstorben, so sorgt dies bei den verbliebenen Angehörigen nicht nur für Trauer. Auch sind die Angehörigen dazu verpflichtet, gewisse Abläufe zu beachten und zu organisieren. Doch steht nicht immer ganz klar fest, wer hierbei die Verantwortung trägt – eins gilt aber grundsätzlich: Den Angehörigen obliegt die Bestattungspflicht, außerdem bestimmen diese über die Bestattungsmodalitäten.

Beauftragung eines Bestattungsunternehmens

Ist der Verstorbene in den eigenen vier Wänden verstorben, so muss sich darum gekümmert werden, den Leichnam zu beerdigen. In der Regel übernehmen die Angehörigen die Beauftragung eines Bestattungsunternehmens. Das Bestattungsunternehmen übernimmt, sofern dies gewünscht ist, sämtliche Formalitäten – betreffend den Abtransport sowie der Beerdigung des Leichnams.

Bestattungsunternehmen sind in den meisten Fällen rund um die Uhr erreichbar, auch wird oftmals eine Notrufnummer angeboten. Auf Wunsch kann der Leichnam unverzüglich in die Räume des Bestattungsunternehmens abtransportiert werden.

Benötigte Dokumente des Verstorbenen

Bei einem Sterbefall in der eigenen Familie werden noch die folgenden Dokumente des Verstorbenen benötigt:

  1. Personalausweis
  2. Geburtsurkunde
  3. sofern verheiratet gewesen: Familienstammbuch oder beglaubigte Abschrift

Des Weiteren ist beim Standesamt der Gemeinde vorzusprechen: Nach Vorlage der ärztlichen Todesbescheinigung wird eine Sterbeurkunde ausgestellt. Die Sterbemeldung ist jedoch persönlich zu erledigen – ein Anruf oder ein Schreiben ist hier nicht ausreichend. Gerne dürfen jene Tätigkeiten auch dem zuständigen Bestattungsunternehmen übertragen werden.

Wichtig: Die mehreren Sterbeurkunden im Original sind gut aufzuheben! Diese werden nämlich noch für die Vorlage bei Versicherungen, der Krankenkasse sowie für den Rentenversicherungsträger benötigt. Daraus ergibt sich natürlich auch, dass die Versicherungen des Verstorbenen zu kündigen sind – aber bitte auch eventuell vorhandene Abonnements und Vereinsmitgliedschaften!

Bestattung des Verstorbenen

Der Bestattungsunternehmer ist der Ansprechpartner im Bezug zu den Bestattungswünschen des Verstorbenen. Der Angehörige wählt dann, je nachdem, den Sarg oder die Urne aus. Außerdem sind auch die Modalitäten der Trauerfeierlichkeiten zu besprechen.

Doch war es das noch nicht gewesen: Mit der Friedhofsverwaltung ist sowohl die Auswahl als auch die Gestaltung der Grabstätte abzustimmen – vielleicht soll der Verstorbene sogar einem Familiengrab beigesetzt werden. Des Weiteren darf selbst bestimmt werden, über wie viele Jahre hinweg die Grabstätte genutzt werden soll. Seitens der Friedhofsverwaltung ist zudem mit einer Gebühr zu rechnen, aufgrund der Zurverfügungstellung der Grabstätte – die Kosten sind von Gemeinde zu Gemeinde individuell.

Handelte es sich bei dem/der Verstorbenen um ein Kirchenmitglied, so ist auch dem Pfarrer der zuständigen Gemeinde die traurige Nachricht zu überbringen. In der Regel wird der Pfarrer den Angehörigen einen persönlichen Besuch abstatten: Dabei wird sowohl der Ablauf der Andacht sowie die eigentliche Beerdigung besprochen.

Trauerkarte
Trauerkarten als persönliche Mitteilung
Informieren von Verwandten und Bekannten

Dies sollte während der Trauer und den gesamten Organisationen nicht vergessen werden: Sowohl die Verwandten als auch die näheren Bekannten sind über den Sterbefall in der Familie zu informieren. Nur so haben diese dann auch die Gelegenheit, an der Beerdigung teilzunehmen.

Entsprechend ist die Todesanzeige unbedingt rechtzeitig in der örtlichen Tageszeitung zu veröffentlichen. Auch hierbei ist der Bestattungsunternehmer gerne behilflich.

Zur optimalen Trauerkarten Danksagung finden sich einige Beiträge im Internet. Schließlich sollen die eigenen Worte mit Gefühl und Bedacht an die trauernde Familie überliefert werden.

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